Neuerungen in der Pflegeversicherung

Über Neuerungen in der Pflegeversicherung informierte Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich sowie Fachleute von der AOK die Besucher der öffentlichen VeranstalIMG_1816tung im November 2015. Fazit: die Gestaltung individueller Pflegesituationen wird erleichtert, gleichzeitig steigen die Versicherungsleistungen. Der Nachteil: alles wird komplizierter und Bedarf einer gründlichen Information, um auch die vielfältigen Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Die Verbesserungen, die durch die neuen Stufen der Pflegereform möglich werden, sind hier zusammengefasst:

Das Pflegestärkungsgesetz I ist seit Januar 2015 in Kraft. Davon profitieren allein im Jahr 2015 rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige mit Leistungsverbesserungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro. Angehörige erhalten Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz, mehr Flexibilität bei der Betreuungszeit und zinslose Darlehen.

Der nächste Reformschritt folgt ab 2017: das Pflegestärkungsgesetz II unter anderem mit diesen geplanten Verbesserungen

Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. So kann der individuelle Bedarf an Pflegeunterstützung genauer ermittelt werden. Das heiflt auch, dass die Unterstützung deutlich früher als bisher beginnt. Menschen mit Pflegegrad 1 haben zwar noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf, wünschen sich aber zum Beispiel eine Pflegeberatung oder sie benötigen altersgerechte Umbauten in ihrem Zuhause.

Alle Pflegebedürftigen erhalten gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – nicht länger nur Personen mit körperlichen Einschränkungen, sondern auch alle, die an Demenz erkrankt sind oder durch psychische Leiden Pflege benötigen.

Es werden verstärkt Hilfen zum Erhalt der Selbstständigkeit („Reha vor Pflege“) bereitgestellt, um Menschen auch in der letzten Lebensphase noch Lebensqualität zu gewährleisten.

Der pflegebedingte Eigenanteil bei stationärer Betreuung richtet sich nicht länger nach der Pflegeeinstufung, sondern wird im Bundesdurchschnitt bei rund 580 Euro im Monat liegen.

Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung bekommen, werden diese weiterhin mindestens in gleichem Umfang erhalten – die meisten sogar deutlich mehr.